Allgemeine Informationen zur Führerscheinklasse L

Durch den Besitz der Klasse L sind Sie berechtigt land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für ausschließlich land- od. forstwirtschaftliche Zwecke zu führen. Gleichzeitig dürfen Sie hinter Ihrem Fahrzeug Anhänger ziehen, wobei sich damit die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt. Ebenso gilt der Führerschein für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, gegebenenfalls auch mit Anhängern.

Voraussetzungen

Um den Führerschein der Klasse L zu erwerben, müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Es ist jedoch möglich die Ausbildung mit 15 Jahren und 6 Monaten zu beginnen, wobei die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen kann.

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung vermittelt Ihnen (bei Ersterteilung) in 12 Doppelstunden das Basiswissen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus wird in 2 Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse L gelehrt.

Praxisausbildung

Eine Praxisausbildung ist nicht vorgesehen.

Prüfung

Die Prüfung für den Erwerb der Führerscheinklasse L enthält nur einen Theorieteil.

Die Theorieprüfung beinhaltet (bei Ersterteilung) 20 Fragen zum Grundstoff sowie 10 Fragen zum Zusatzstoff.

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beschleunigte Grundqualifikation:

      • 10.04.2024 bis 27.05.2024

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