An wen richtet sich die Grundqualifikation?

Um heutzutage gewerblich LKW oder Bus zu fahren reicht der Führerschein allein nicht mehr aus. Führerscheinneulinge benötigen daher eine Grundqualifikation.

Führerscheinneubewerber müssen seit dem 10. September 2008 (Bus) / 10. September 2009 (LKW) eine "Grundqualifikation" nachweisen. Diese kann auf verschiedenen Wegen erworben werden.

Was ist die beschleunigte Grundqualifikation (nach BKrFQG)?

Die beschleunigte Grundqualifikation ist für Führerscheinneubewerber der Klassen C1/C sowie D1/D eine von mehreren Möglichkeiten die notwendige Grundqualifikation entsprechend dem BKrFQG vom 14.08.2006 zu erlangen.

Möglichkeiten zum Erwerb der "Grundqualifikation"

Möglichkeit 1:

Die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb.

Möglichkeit 2:

Einen weiteren Weg beschreibt die Grundqualifikation. Diese findet im Selbststudium mit anschließender 7,5-stündiger Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) statt. Vorraussetzung hierfür ist der Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse.

Möglichkeit 3:

Bei der beschleunigten Grundqualifikation handelt es sich um einen Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden mit einer 90-minütigen theoretischen Prüfung vor der IHK.

Als Nachweis der Qualifikation wird von der zuständigen Führerscheinstelle im Führerschein Spalte 12 die Schlüsselzahl „95“ mit einem bestimmten Gültigkeitsdatum eingetragen. Rechtzeitig bis zu diesem Zeitpunkt (Ablauf der Gültigkeit) muss eine Weiterbildung abgeschlossen und die entsprechende Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

Weiterbildungen sind im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen (§ 5 Abs. 1 BKrFQG). Der Stichtag, bis zu dem die nächste Weiterbildung absolviert werden muss, wird auf dem Führerschein in Spalte 12 eingetragen.

Welches Mindestalter ist erforderlich?

Klasse Ausbildung Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifikation
C1 / C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
C 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
D1 / D1E 18 Jahre - 21 Jahre
D / DE 18 Jahre (LV bis 50 km) 20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre (LV bis 50km) 23 Jahre

*LV = Linienverkehr

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beschleunigte Grundqualifikation:

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