Allgemeine Informationen zur Führerscheinklasse C1E

Durch den Besitz der Klasse C1E sind Sie berechtigt Kraftwagen (außer Klassen A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7500 kg und einer maximalen Insassenanzahl von neun Personen (incl. dem Fahrer) zu führen. Ebenso dürfen Sie hinter Ihrem Fahrzeug einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg ziehen, sofern die zulässige Gesamtmasse 12000 kg nicht übersteigt. Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.

Die Führerscheinklasse C1E beinhaltet die Klassen AM, L, BE und D1E (falls D1 vorhanden).

Voraussetzungen

Um den Führerschein der Klasse C1E zu erwerben, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse C1 sein.

Theorieausbildung

Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgesehen.

Praxisausbildung

Die Praxisausbildung teilt sich in 5 Pflichtstunden sowie Übungsfahrten.

Die Pflichtstunden sind folgendermaßen gegliedert:

  • 3 x 45 Minuten Überlandfahrt
  • 1 x 45 Minuten Autobahnfahrt
  • 1 x 45 Minuten bei Dunkelheit

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt. Bei gleichzeitigem Erweb der Führerscheinklassen C1 und C1E verringert sich die Anzahl der Pfichtstunden.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

Prüfung

Die Prüfung für den Erwerb der Führerscheinklasse C1E enthält nur einen Praxisteil.

Die Praxisprüfung hat eine Dauer von 85 Minuten, wovon 50 Minuten reine Fahrzeit (ohne Grundfahraufgaben) sind.

Kurstermine Erste Hilfe

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beschleunigte Grundqualifikation:

      • 18.02.2025 bis 31.03.2025

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