Allgemeine Informationen zur Führerscheinklasse A

Durch den Besitz der Klasse A sind Sie berechtigt Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge zu führen.

Krafträder haben hierbei einen Hubraum über 50 cm3, eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und können mit einem Beiwagen versehen werden.

Sie dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern über 45 km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit, mit mehr als 50 cm3 Hubraum sowie mit mehr als 15 kW Leistung bewegen.

Die Führerscheinklasse A beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2.

Voraussetzungen

Der Erwerb eines Führerscheins der Klasse A berechtigt Sie mit vollendetem 20. Lebenjahr und zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich) unbeschränkte Krafträder zu fahren. Mit vollendetem 21. Lebensjahr dürfen Sie nach dem Erwerb dreirädrige Krafträder mit mehr als 15 kW führen, die Vollendung des 24. Lebensjahres berechtigt bei Direkteinstieg das führen unbeschränkter Krafträder.

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung vermittelt Ihnen in 12 Doppelstunden das Basiswissen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus wird in 4 Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse A sowie deren eingeschlossenen Klassen gelehrt. Beim Aufstieg von A2 nach A ist bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Praxisausbildung

Die Praxisausbildung teilt sich in 12 Pflichtstunden sowie Übungsfahrten.

Die Pflichtstunden sind folgendermaßen gegliedert:

  • 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
  • 4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
  • 3 x 45 Minuten bei Dunkelheit

Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfung

Die Prüfung für den Erwerb der Führerscheinklasse A splittet sich in einen Theorie- und einen Praxisteil.

Die Theorieprüfung beinhaltet (bei Ersterteilung) 20 Fragen zum Grundstoff sowie 10 Fragen zum Zusatzstoff. Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.

Die Praxisprüfung hat eine Dauer von 70 Minuten, wovon 30 Minuten reine Fahrzeit (ohne Grundfahraufgaben) sind. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 verkürzt sich die Prüfzeit auf 40 Minuten.

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