Allgemeine Informationen zur Führerscheinklasse BF17

Durch maximal ein Jahr Fahrpraxis gemeinsam mit einer Begleitperson wird es Fahranfängern ermöglicht Fahrsicherheit zu erlangen. Dies soll die Unfallstatistik bei Jugendlichen senken. Dies zeigte bereits Wirkung, da es wesentlich weniger Unfälle mit Beteiligung junger Fahrer durch Unsicherheit oder gar Angst zu verzeichnen gibt.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt zusammen mit den volljährigen Fahrerlaubnisbewerbern. Ebenso ist es hier möglich mit 16 Jahren und 6 Monaten zu beginnen, wobei die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen kann. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Klasse B.

Begleitperson

Bei jeder Fahrt des Fahranfängers muss eine Begleitperson mit folgenden Anforderungen im Fahrzeug sein, welche

  • das 30. Lebensjahr vollendet hat.
  • mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B oder einer vergleichbaren deutschen bzw. europäischen Fahrerlaubnis ist.
  • den entsprechenden Führerschein beim begleiten zur Kontrolle vorzeigen kann.
  • selbst fahrtüchtig ist (0,5 ‰ -Grenze, §24a StVG).
  • zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im VZR hat.

Es muss bei Beantragung des Führerscheins mindestens eine Person angegeben werden, welche diesen Kriterien entspricht. Eine Höchstgrenze für Begleitpersonen gibt es nicht. Ebenso können mit Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten nachträglich weitere Begleitpersonen eingetragen werden.

Führerschein

Mit bestandener praktischer Prüfung erhält der Fahrschüler eine Prüfungsbescheinigung. Bei dieser handelt es sich um einen Fahrberechtigungsschein im Format A5 ohne Lichtbild. Dies bedeutet, dass der Fahranfänger stets ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mit sich führen muss.

Da das begleitete Fahren mit 17 Jahren kein anerkannter EU-Führerschein ist, darf der Fahranfänger Fahrzeuge der Klasse B nur auf den Gebieten der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich fahren.

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