Allgemeine Informationen zur Führerscheinklasse A1
Durch den Besitz der Klasse A1 sind Sie berechtigt Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge zu führen.
Krafträder müssen einem maximalen Hubraum von 125 cm3 und eine Leistung von maximal 11 kW, jedoch nicht mehr als Verhältnis von 0,1 kW pro einem kg, aufweisen und können mit einem Beiwagen versehen werden.
Sie dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern über 45 km/h zugelassener Höchstgeschwindigkeit sowie mit mehr als 50 cm3 Hubraum bewegen, solange sie nicht mehr Leistung als 15 kW besitzen.
Die Führerscheinklasse A1 beinhaltet die Klasse AM.
Voraussetzungen
Um den Führerschein der Klasse A1 zu erwerben, müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Es ist jedoch möglich die Ausbildung mit 15 Jahren und 6 Monaten zu beginnen, wobei die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen kann.
Theorieausbildung
Die Theorieausbildung vermittelt Ihnen (bei Ersterteilung) in 12 Doppelstunden das Basiswissen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus wird in 4 Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse A1 sowie deren eingeschlossenen Klassen gelehrt.
Praxisausbildung
Die Praxisausbildung teilt sich in 12 Pflichtstunden sowie Übungsfahrten.
Die Pflichtstunden sind folgendermaßen gegliedert:
- 5 x 45 Minuten Überlandfahrt
- 4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
- 3 x 45 Minuten bei Dunkelheit
Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfung
Die Prüfung für den Erwerb der Führerscheinklasse A1 splittet sich in einen Theorie- und einen Praxisteil.
Die Theorieprüfung beinhaltet (bei Ersterteilung) 20 Fragen zum Grundstoff sowie 10 Fragen zum Zusatzstoff.
Die Praxisprüfung hat eine Dauer von 70 Minuten, wovon 30 Minuten reine Fahrzeit (ohne Grundfahraufgaben) sind.
Kurstermine Erste Hilfe
nächste Lehrgänge
• beschleunigte Grundqualifikation:
• 18.02.2025 bis 31.03.2025
• ASF
• FES
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