Allgemeine Informationen zur Führerscheinklasse AM

Durch den Besitz der Klasse AM sind Sie berechtigt zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von 350 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einem maximalen Hubraum von 50 cm3 und einer Leistung von maximal vier kW zu führen.

Voraussetzungen

Um den Führerschein der Klasse AM zu erwerben, müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Es ist jedoch möglich die Ausbildung mit 15 Jahren und 6 Monaten zu beginnen, wobei die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen kann.

Durch ein Pilotprojekt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es nun auch möglich, den Führerschein mit bereits 15 Jahren zu erlangen, dieser ist bis zum vollendet 16. Lebensjahr jedoch räumlich auf die drei genannten Bundesländer begrenzt, kann danach jedoch in einen "normalen" Führerschein mit allgemeiner Gültigkeit der Klasse AM getauscht werden.

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung vermittelt Ihnen (bei Ersterteilung) in 12 Doppelstunden das Basiswissen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus wird in 2 Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse AM sowie deren eingeschlossenen Klassen gelehrt.

Praxisausbildung

Die Praxisausbildung beinhaltet nur Übungsfahrten Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfung

Die Prüfung für den Erwerb der Führerscheinklasse AM splittet sich in einen Theorie- und einen Praxisteil.

Die Theorieprüfung beinhaltet (bei Ersterteilung) 20 Fragen zum Grundstoff sowie 10 Fragen zum Zusatzstoff.

Die Praxisprüfung hat eine Dauer von 55 Minuten, wovon 30 Minuten reine Fahrzeit (ohne Grundfahraufgaben) sind.

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beschleunigte Grundqualifikation:

      • 09.09.2024 bis 21.10.2024

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