Allgemeine Informationen zur Führerscheinklasse T
Durch den Besitz der Klasse T sind Sie berechtigt, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h für ausschließlich land- od. forstwirtschaftliche Zwecke zu führen. Gleichzeitig dürfen Sie hinter Ihrem Fahrzeug Anhänger ziehen. Eberso gilt der Führerschein für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen für land- bzw. forstwirtschaftliche Zwecke mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, gegebenenfalls auch mit Anhängern.
Die Führerscheinklasse T beinhaltet die Klassen AM und L.
Voraussetzungen
Um den Führerschein der Klasse T zu erwerben, müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dabei gilt jedoch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr für Zugmaschinen eine Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h.
Es ist jedoch möglich die Ausbildung mit 15 Jahren und 6 Monaten zu beginnen, wobei die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 16. Lebensjahres erfolgen kann.
Theorieausbildung
Die Theorieausbildung vermittelt Ihnen (bei Ersterteilung) in 12 Doppelstunden das Basiswissen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Darüber hinaus wird in 6 Doppelstunden Zusatzstoff der Klasse T gelehrt.
Praxisausbildung
Die Praxisausbildung beinhaltet nur Übungsfahrten. Die Anzahl der Übungsstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfung
Die Prüfung für den Erwerb der Führerscheinklasse T splittet sich in einen Theorie- und einen Praxisteil.
Die Theorieprüfung beinhaltet (bei Ersterteilung) 20 Fragen zum Grundstoff sowie 10 Fragen zum Zusatzstoff.
Die Praxisprüfung hat eine Dauer von 70 Minuten, wovon 35 Minuten reine Fahrzeit (ohne Grundfahraufgaben) sind.
Kurstermine Erste Hilfe
nächste Lehrgänge
• beschleunigte Grundqualifikation:
• 09.09.2024 bis 21.10.2024
• ASF
• FES
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